Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), Maike Kohl-Richter, bekommt keine Entschädigung für die Verbreitung von angeblichen Zitaten Kohls in einem umstrittenen Buch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies ihre entsprechende Forderung nach “mindestens fünf Millionen Euro” am Montag zurück. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sei nicht vererblich, hieß es in der Urteilsbegründung. (Az. VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)
Von den insgesamt 116 Passagen, die von der Witwe des Altkanzlers als Fehlzitate angegriffen wurden, untersagte der BGH die wörtliche oder sinngemäße Weiterverbreitung von 29 Passagen durch den Verlag. Entscheidend sei das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht und somit die Frage, ob die Fehlzitate das Lebensbild des Verstorbenen “in grober Weise” entstellten. Nicht für alle Passagen konnte diese Frage abschließend geklärt werden: Teils wurden die Passagen zur weiteren Klärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Entscheidender Grund für die Zurückweisung der Entschädigungsforderung von Kohl-Richter war die fehlende Vererblichkeit des Entschädigungsanspruchs. Im Vordergrund einer Entschädigung stehe der Gedanke der Genugtuung für den Geschädigten – einem Verstorbenen könne jedoch keine Genugtuung geleistet werden, erklärte der BGH.
Quelle: AFP