Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg erlaubt den Theaterbetrieb unter bestimmten behördlichen Auflagen. Dies bedeutet, dass während der aktuellen Corona-Alarmstufe die Sitzplatzkapazität des Theaters in seiner Spielstätte auf 50 % der unter anderen Umständen maximal möglichen Belegung reduziert werden muss. Dies bedeutet, dass alle Theaterinteressierten, die bereits Karten im öffentlichen Vorverkauf gekauft oder gebucht haben, zum gewünschten Termin möglicherweise nicht mehr teilnehmen können. Mitarbeiter der Kasse und des Abo-Büros werden sich mit allen betroffenen Personen in Verbindung setzen und die Möglichkeit zum Termintausch vorschlagen. Garantieren Sie den Zugang zur Einführung des Besitzers des Abonnementpakets.
Das Dekret sieht auch vor, dass derzeit nur geimpfte oder rekonvaleszente Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, die zudem einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen. Wie alle Kulturveranstalter sind auch Theater verpflichtet, mittels digitaler Applikationen (z. Mit dem gelben Impfausweis allein ist das Betreten des Theaters nicht möglich, der QR-Code muss über die App oder in Papierform vorgelegt werden.
Das Theater Ulm bittet um Toleranz für diese besonderen Umstände und zählt auf das Verständnis der Besucher, die alle Maßnahmen bisher unterstützt haben.
(Quelle: Stadt Ulm)
Ulm TV Nachrichtenportal