Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag Beschlüsse zu Bundesnotbremse

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Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag seine Entscheidungen zu insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse veröffentlichen. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Demnach geht es in sieben der Beschwerden um Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, in zwei weiteren um Schulschließungen. (Az: 1 BvR 781/21, 1 BvR 971/21 und weitere)

Insgesamt waren bis August 301 Anträge und Verfassungsbeschwerden zum als Bundesnotbremse bezeichneten vierten Bevölkerungsschutzgesetz registriert. Zahlreiche davon wurden bereits abgewiesen oder nicht zur Entscheidung angenommen.

Auch mehrere Eilanträge gegen das Gesetz wies das Gericht bereits ab. Darunter war auch ein Eilbeschluss vom Mai zu fünf Beschwerden gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, zu denen nun die Hauptentscheidung angekündigt ist.

Laut dem Eilbeschluss vom Mai greifen Ausgangsbeschränkungen einerseits “tief in die Lebensverhältnisse ein”, andererseits dienten sie “einem grundsätzlich legitimen Zweck”. Daher seien sie jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig.

Es liege “nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass sie zur Bekämpfung der Pandemie offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre”, hieß es in der damaligen Entscheidung der Karlsruher Richter.

Für die Hauptverfahren, zu denen nun erste Entscheidungen veröffentlicht werden, kündigte das Bundesverfassungsgericht insbesondere eine Prüfung an, ob die einschränkenden Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig waren.

Hierfür baten die Karlsruher Richter Sachverständige etwa aus der Infektiologie, der Epidemiologie und der Bildungsforschung um Stellungnahmen. Am Dienstag werden nun die Beschlüsse dazu erwartet.

Das strittige Gesetz war am 23. April in Kraft getreten. Es regelte bundesweit, was geschah, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 lag. Ende Juni lief die Bundesnotbremse aus.

Quelle: AFP

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