Die Gesundheitsminister der Länder haben die im neuen Infektionsschutzgesetz geforderte Testpflicht für geimpftes oder genesenes Personal in medizinischen Einrichtungen ausgesetzt. Die tägliche Testung auch von vollständig immunisierten Beschäftigten führe “zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche”, heißt es nach AFP-Informationen in einem einstimmig gefassten Beschluss der Minister vom Donnerstag. Der Bundesgesetzgeber müsse “umgehend klarstellen”, dass für diese Gruppe ein selbst angewendeter Antigen-Schnelltest zwei Mal pro Woche ausreichend sei.
Bis dies erfolgt sei, werde von den Ländern die entsprechende Regelung in Paragraf 28b, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit Blick auf Geimpfte oder Genesene in den betroffenen Einrichtungen “nicht angewendet”, heißt es weiter. Auch die Dokumentations- und Berichtspflicht über die Tests werde ausgesetzt.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz muss das Personal etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen vor jedem Dienstantritt einen Corona-Test machen – unabhängig vom Impfstatus. Die Testergebnisse müssen jeden Tag dokumentiert und regelmäßig den zuständigen Gesundheitsämtern übermittelt werden. Im 48-Stunden-Rhythmus können Geimpfte und Genesene nur getestet werden, wenn ein PCR-Test verwendet wird.
“Die Testkapazitäten sind nur begrenzt verfügbar und insbesondere sind auch die Laborkapazitäten durch die hohen Inzidenzen in zahlreichen Ländern bereits ausgeschöpft”, heißt es dazu in dem Länder-Beschluss weiter. “Zudem senkt eine Gleichstellung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei der Testpflicht die Motivation zur Impfung – gerade in diesen hochsensiblen Bereichen.”
Bayern, das derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) innehat, hatte schon am Mittwoch angekündigt, dass es die Berichtspflicht über die Tests aussetzt. Den gemeinsamen Beschluss der GMK unterstützten nun alle 16 Bundesländer ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen.
Quelle: AFP