Sieben Jahre Jugendhaft nach Tötung von 16-Jährigem in Flensburg

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In einem Prozess um den gewaltsamen Tod eines 16-Jährigen hat das Landgericht Flensburg einen 20-Jährigen zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Opfer am Osterwochenende in Flensburg bei einer Konfrontation mit einem Messer erstochen hatte. Die jungen Männer kannten sich.

Nach Feststellungen des Gerichts in der schleswig-holsteinischen Stadt hatte das spätere Opfer den Angeklagten in der Vergangenheit wiederholt gezielt provoziert, am Tattag wollte der 20-Jährige an einem öffentlichen Platz eine Art Klärung herbeiführen. Dabei eskalierte die Situation, und er stach auf den jüngeren Mann ein.

Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Haftstrafe von acht Jahren ausgesprochen hatte. Die Verteidigung plädierte auf nicht mehr als fünf Jahre Haft. Der Prozess fand wegen des Alters der Beteiligten weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Quelle: AFP

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