Mindestlohn soll "in einmaliger Anpassung" auf zwölf Euro steigen

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Die Ampel-Koalition will den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Dies sei eine “einmalige Anpassung”, heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag. “Im Anschluss daran” soll wieder wie bisher die unabhängige Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern für weitere mögliche Erhöhungsschritte zuständig sein. 

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Bislang sollte er auf 10,45 Euro bis Mitte 2022 steigen.  

Die Untergrenze von zwölf Euro pro Stunde war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD. Auch die Grünen plädierten dafür. FDP-Parteichef Christian Lindner hatte zuletzt die “einmalige Ausnahme” vom Prinzip der unpolitischen Festlegung betont.

Die Verdienstgrenze für Minijobs soll laut Koalitionsvertrag von 450 auf 520 Euro steigen, für Midijobs auf 1600 Euro. Die Koalition will gleichzeitig verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden – dazu will sie die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs stärker kontrollieren.

Beim Thema Ausbildung will die Ampel-Koalition eine “Ausbildungsgarantie”. Sie soll demnach allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht – vorrangig im Betrieb. Ausbauen wollen die Parteien die Einstiegsqualifizierung, die assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen und Verbundausbildungen. Diese Hilfen soll es auch für Geflüchtete geben. 

Ein neues Instrument soll das “Lebenschancen-Bafög” werden; staatlich gefördert werden soll damit die Weiterbildung “auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation”. Die Koalition schlägt hier eine “einfache Möglichkeit” zum Bildungssparen vor; Menschen mit geringem Einkommen sollen jährliche Zuschüsse bekommen. 

Die Arbeitszeit sollen Arbeitgeber und -nehmer flexibler gestalten können. Die Koalition halte zwar am Grundsatz des Achtstundentages fest; im kommenden Jahr will sie aber eine befristete Regelung einführen, damit die Sozialpartner flexible Modelle ausprobieren können.

Quelle: AFP

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