Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Das teilte der Verband am Mittwochnachmittag mit.
Dazu zählten vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. “Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland”, sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes Anne Lütkes. “Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen.” Das müsse sich schleunigst ändern, dafür seien die Eckpunkte im Koalitionsvertrag eine gute Grundlage. “Auch das geplante digitale Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sein sollen, der Sofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung und die Steuergutschrift für Alleinerziehende geben Hoffnung, dass die Kinderarmutsquote endlich gesenkt werden kann”, so Lütkes. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung steht.” Dies sei ein “unverzichtbarer Baustein”, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. “Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Hier erwarten wir von der Ampel-Koalition, dass im Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden”, so Lütkes weiter. Die beabsichtigte Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. “Es wird der heutigen jüngeren Generation über kurz oder lang die Aufgabe zufallen, unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und von außen zu verteidigen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen entsprechend vorzubereiten, sie in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können. Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Kinder- und Jugendparlamente stärken will, gleichzeitig braucht es auch eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe”, sagte die Kinderhilfswerks-Vizepräsidentin. Auch die beabsichtigte Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sei zu begrüßen. “Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Deutschland nach wie vor ein Flickenteppich. Unabhängig vom Ort des Aufwachsens muss es allen Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Ein Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung muss die Erfahrungen aus Bund, Ländern und Kommunen in den Austausch bringen und konkrete Projekte und Maßnahmen entwickeln und umsetzen.” Dabei sollte nicht vergessen werden, die Verwaltung in Ländern und Kommunen fit für das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung zu machen, so Lütkes. Man vermisse im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes. “Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, hätte deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne gehört”, so Lütkes.
Quelle: DTS