Angesichts des ungebremsten Anstiegs der Corona-Infektionszahlen rückt eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken offenbar näher. Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitete im Auftrag der Ampel-Parteien die Formulierungshilfe für ein solches Gesetz, wie der “Spiegel” berichtete. Am Mittwoch trat unterdessen das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, somit gelten nun 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg derweil erstmals über den Wert von 400 stieg.
Die Impfpflicht in Pflegeheimen und Kliniken könnte dem “Spiegel” zufolge zum Jahreswechsel mit einer Übergangsfrist starten. Wer zu Jahresbeginn noch keinen Impfnachweis vorlegen kann, soll dies bis zum 31. März nachholen können, wie es in dem Bericht hieß. Arbeitgeber sollten damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen können. Eine Missachtung soll demnach als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, die mit Bußgeldern geahndet wird.
Der Entwurf kam nach AFP-Informationen auf Bitten der Ampel-Parteien zustande. Die Formulierungshilfe des Ministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampel-Koalition, wie der “Spiegel” schrieb. Möglicherweise werde der Entwurf noch überarbeitet.
Bereits am Mittwoch trat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten die von dem Ampel-Parteien auf den Weg gebrachte Neuregelung in der vergangenen Woche gebilligt. Am Montag wurde das Gesetz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit greift nun die 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, zudem gelten einheitliche Testpflichten in Pflege- und Altenheimen. Das Gesetz ermöglicht es zudem, Corona-Eindämmungsmaßnahmen wie die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am Donnerstag beizubehalten.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreichte derweil den 17. Tag in Folge einen neuen Höchststand. Der Wert liegt jetzt bei 404,5, wie das Robert Koch-Institut (RKI) unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter mitteilte. Die Zahl der Todesopfer der Pandemie in Deutschland stieg auf 99.768. Die Marke von 100.000 Toten könnte somit am Donnerstag überschritten werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Überlegungen für eine Impfpflicht in Pflegeheimen. Eine solche Regelung werde die “vierte Welle nicht brechen”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der “Rheinischen Post”. Tägliche Tests in den Einrichtungen seien “das einzig effiziente Mittel”.
Angesichts der verschärften Corona-Lage reißt auch die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht nicht ab. “Wir können aus meiner Sicht langfristig auf eine Impfpflicht nicht verzichten”, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach im ARD-“Morgenmagazin”.
CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz äußerte sich skeptisch über eine allgemeine Impfpflicht, hält eine solche Verpflichtung im öffentlichen Dienst aber für denkbar. “Ich finde, es ist eine staatsbürgerliche Verpflichtung derjenigen, die diesem Staat dienen und dafür auch Privilegien besitzen, eine Impfung zu akzeptieren”, sagte Merz der “Zeit”.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält hingegen auch eine generelle Impfpflicht im Notfall für angebracht, wie KBV-Vize Stephan Hofmeister in der Sendung “Frühstart” von RTL und ntv sagte.
Auch die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, Susanne Schreiber, hält eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr für ausgeschlossen. Je nach Dramatik der Lage könne sie “aus ethischer Sicht nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden, um das Pandemiegeschehen langfristig in den Griff zu bekommen”, sagte Schreiber der “Rheinischen Post”.
Quelle: AFP