Berlins stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl erhoben. Sie habe wegen Verstößen gegen wahlrechtliche Bestimmungen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt, teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Montag mit.
Rockmann beantragt demnach, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären, weil sich hier Wahlfehler mandatsrelevant ausgewirkt haben könnten. So seien im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben worden. Der Stimmenabstand zwischen dem Erstplatzierten und der erstunterlegenen Kandidatin betrage nur 19 Stimmen.
Im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf seien, obwohl vorhanden, in vier Wahllokalen über einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben worden. In der Summe betrage die Zahl 509. Der Stimmenabstand zwischen dem erstplatzierten Kandidaten und dem erstunterlegenen betrage 70 Stimmen.
In der vergangenen Woche hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl angekündigt. Bundeswahlleiter Georg Thiel tat dies schon am Freitag – allerdings gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.
Quelle: AFP