Im Prozess um den Tod eines jesidischen Mädchens im Irak durch Verdursten hat die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Montag keinen eigenen Antrag gestellt. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach deren Plädoyer mit. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten Taha A.-J. vor rund zwei Wochen lebenslange Haft gefordert.
Der angeklagte mutmaßliche Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) soll das kleine Mädchen 2015 gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau, der Deutschen Jennifer W., als Bestrafung in sommerlicher Hitze qualvoll verdursten lassen haben. Das Paar soll das Kind und seine Mutter zuvor als Sklavinnen gekauft haben. Sie gehörten zur religiösen Minderheit der Jesiden, die an denen der IS während der Zeit seiner Herrschaft einen Völkermord verübte.
Die IS-Rückkehrerin W. wurde bereits vor etwa einem Monat unter anderem wegen der Tötung des Mädchens in einem separaten Prozess vom Oberlandesgericht in München zu zehn Jahren Haft verurteilt. Für ihren ehemaligen Mann forderte die Bundesanwaltschaft in dem Frankfurter Prozess eine Verurteilung unter anderem wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge und Kriegsverbrechen. Die Nebenklage, welche die Mutter des getöteten Mädchens vertritt, schloss sich der Strafforderung der Anklage an.
Quelle: AFP