Neues Infektionsschutzgesetz ist unter Dach und Fach

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Das neue Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat billigte die Neuregelung, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hatte, am Freitag trotz der Kritik von Unionsseite einstimmig. Die Novelle beinhaltet 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, zudem können die Länder Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen beibehalten. Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, forderte derweil eine “Notbremse”, um die vierte Corona-Welle in den Griff zu bekommen. 

Die CDU stört sich daran, dass mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes einige Maßnahmen wie Ausgangssperren und pauschale Schließungen nicht mehr möglich sind. Trotz einiger Nachbesserungen handele es sich nicht um ein gutes Gesetz, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Er kritisierte zudem das Auslaufen der epidemischen Notlage zum 25. November als “fatales Signal an die Bevölkerung”.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erneuerte seine Kritik ebenfalls und unterstrich zugleich, dass der “Instrumentenkasten” bis zu nächsten Bund-Länder-Beratung am 9. Dezember überprüft und dann gegebenenfalls nachgebessert werde. Dies habe SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag zugesagt. Maßnahmen aufgrund der bisherigen, schärferen Gesetzeslage können ohnehin noch bis zum 15. Dezember fortgelten. 

Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem neuen Gesetz. “Es gibt uns in den Ländern das notwendige Instrumentarium, mit dem wir gegen die Pandemie kämpfen.” Weil räumte aber ein, dass er mit dem alten Recht genauso gut hätte leben können wie jetzt mit dem neuen. 

Mit dem Beschluss des Bundesrats ist der Weg für das Inkrafttreten der Neuregelung in den kommenden Tagen frei. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird ab kommenden Mittwoch gelten, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Kurzbotschaftendienst Twitter mitteilte. Gemäß der ebenfalls eingeführten 3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Fahrgäste, die nicht geimpft und genesen sind, ein negatives Testergebnis vorlegen.

Mit dem neuen Gesetz können die Länder zugleich weiter Abstandsgebote und Maskenpflicht anordnen und verlangen, dass etwa bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorgelegt werden müssen. Die Anwendung von 2G- und 2G-Plus-Regeln soll nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern an bestimmte Hospitalisierungsraten geknüpft sein. 

Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Zugangsbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen.

RKI-Chef Wieler hält eine Reduzierung von Kontakten und eine Schließung von Clubs und Bars für dringend nötig. “Ganz Deutschland ist ein einziger großer Ausbruch”, sagte er. “Wir müssen jetzt die Notbremse ziehen.” Die 2G-Regel sei sinnvoll, wenn sie konsequent umgesetzt werde, aber “in der aktuellen Situation reicht das nicht mehr”, betonte Wieler.

“Es ist zehn nach zwölf”, sagte auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er pochte ebenfalls auf Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Dabei gehe es vor allem um einen “Lockdown für Ungeimpfte”. 

Mit Blick auf einen generellen Lockdown, der wie in Österreich auch Geimpfte und Genesene mit einschließt, sagte Spahn: “Wir sind in einer Lage, wo man (…) auch nichts ausschließen sollte.” Es müsse alles dafür getan werden, “dass wir in solche Lagen und in solche Entscheidungsnotwendigkeiten kommen”. 

Quelle: AFP

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