Freispruch in Heidelberger Prozess um Paketbomben gegen Lebensmittelfirmen

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Im sogenannten Paketbomberprozess hat das Landgericht in Heidelberg den angeklagten Rentner Klaus S. am Freitag freigesprochen. Zudem sprach das Gericht dem 66-Jährigen aus dem Raum Ulm eine Entschädigung zu. Ihm war vorgeworfen worden, im Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze an Lebensmittelfirmen aus Süddeutschland verschickt zu haben.

Ihm sei “ein Stein vom Herzen gefallen”, sagte der Angeklagte Klaus S., der zwischenzeitlich bereits mehrere Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatte, nach seinem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah in ihm denjenigen, der hinter Anschlägen mit drei Paketbomben auf die Firmen Wild, Lidl und Hipp steckte.

Das Landgericht indessen stellte in seiner Urteilsverkündung am Donnerstag fest: “Die Kammer ist nicht restlos von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, hält es aber für unwahrscheinlich, dass er der Täter ist.” Da S. illegal alte Bundeswehrmunition gelagert hatte, muss er allerdings eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.

Sicher ist, dass ein Unbekannter am 15. Februar drei Sprengsätze aus einer Ulmer Postfiliale verschickte. Überwachungsbilder von dort zeigen einen bis auf Ohren und Haaransatz vermummten, wohl älteren Mann.

Eine Paketbombe explodierte in der Poststelle des Discounters Lidl in Neckarsulm, eine weitere bei dem Eppelheimer Getränkehersteller Wild. Dabei wurden vier Menschen verletzt. Eine dritte Paketbombe an den Babykosthersteller Hipp wurde in einem Paketverteilzentrum abgefangen und unschädlich gemacht.

Schon während des Verfahrens kamen Zweifel an der Schuld von S. auf. So war ein Sachverständiger nach der Auswertung der Aufnahmen der Überwachungskamera zu dem Ergebnis gekommen, dass der darauf zu sehende vermummte Täter mit großer Sicherheit nicht der Angeklagte sei.

Das Gericht entließ den Beschuldigten im Lauf des Verfahrens aus der Untersuchungshaft. Es bestand kein dringender Tatverdacht mehr. Er selbst beteuerte stets seine Unschuld. 

Die Verhandlungen hätten die Indizien, die gegen S. sprachen, entkräftet, sagte der Vorsitzende Richter Markus Krumme bei der Urteilsbegründung. Die in den Paketbombenresten gefundene DNA und ein Haar seien vermutlich vom Bombenbauer, sie stimmten aber nicht mit der DNA des Angeklagten überein. Die Streichholzmasse, die zum Bau der Bombe verwendet wurde, sei nicht mit den beim Angeklagten gefundenen Streichhölzern identisch, erläuterte er.

Auch hätten trotz intensiver Suche in der Heimwerkstatt des gelernten Elektrikers keine Spuren vom Bombenbau gesichert werden können. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass ein Täter gar keine Spuren hinterlasse, führte der Vorsitzende Richter weiter aus.

Während des Verfahrens hatten die Verteidiger scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft geübt. Dem wollte sich das Gericht nicht anschließen. Deren Ermittlungen seien sehr akribisch geführt worden und hätten niemals den Boden der Objektivität verlassen, betonte Krumme.

Trotzdem stellte das Gericht etwa dem sehr teuren Einsatz eines privaten Spürhundeteams im Auftrag des Landeskriminalamts ein vernichtendes Zeugnis aus. Da sollten künftig “professionellere Standards” gelten, sagte der Richter.

Der Verteidiger von S., Steffen Lindberg, zeigte sich zufrieden. “Es ist ein sehr gutes und ausführlich begründetes Urteil einer unvoreingenommenen Kammer”, sagte er.

Staatsanwalt Lars-Jörgen Geburtig, der eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Sprengstoffdelikts gefordert hatte, wollte zunächst nicht ausschließen, gegen das Urteil Revision einzulegen. “Das werden wir noch überlegen”, sagte er.

Quelle: AFP

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