Arbeitsministerium: 3G am Arbeitsplatz gilt "in kommenden Tagen"

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Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz gilt am Arbeitsplatz künftig 3G. Das Bundesarbeitsministerium erklärte am Freitag, die Regeln träten “in den kommenden Tagen” in Kraft. Zunächst hatte das Ministerium im Kurzbotschaftendienst Twitter mitgeteilt, dass die Regeln ab kommenden Mittwoch gelten würden. 

Denkbar ist, dass das Gesetz früher in Kraft tritt. Nachdem am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für die das Gesetz gab, muss es nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; am Tag nach der Verkündung tritt es dann in Kraft.

Mit den 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz müssen Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen.

Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben “eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können”. In Anspruch genommen werden können demnach “die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers”. 

Quelle: AFP

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