Am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel: Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten die Vorgaben laut Bundesarbeitsministerium “in den kommenden Tagen” in Kraft, voraussichtlich am Mittwoch. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Sie sind Teil des Maßnahmenkatalogs zu Bekämpfung der Corona-Pandemie, dem der Bundestag am Donnerstag zugestimmt hatte und den am Freitag auch der Bundesrat billigte. Nun müssen die Vorgaben noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; am Tag nach der Verkündung treten sie dann in Kraft.
Nach Angaben des Arbeitsministeriums müssen Beschäftigte künftig “eigenverantwortlich” Sorge dafür tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können. Für Tests in Anspruch genommen werden können demnach “die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers”. Für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich ist der Arbeitgeber, bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte am Freitag die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für 3G am Arbeitsplatz, kritisierte aber, dass die Arbeitgeber “flächendeckend und bußgeldbewährt zur Kontrolle der Beschäftigten” verpflichtet würden und es gleichzeitig Defizite beim Datenschutz gebe. So wäre es nach Auffassung Kelbers etwa ausreichend, 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle zu prüfen und diese dann direkt oder schon am Ende des jeweiligen Tages zu löschen. Gesetzlich vorgegeben ist die Löschung der Daten spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte, es sei “längst überfällig” gewesen, dass Arbeitgeber im Rahmen der 3G-Regeln nun einen Informationsanspruch gegenüber ihren Beschäftigten über ihren Impf-, Genesungs- oder Teststatus erhielten.Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass bei vielen eher kleinen Betrieben im Handwerk der Kontrollaufwand “vergleichsweise überschaubar” bleiben werde.
Allerdings sei eine Nachbesserung zu den Kontrollvorschriften für solche Betriebe nötig, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten führen. Hier sei noch unklar, wie die täglichen Kontrollen “pragmatisch durchgeführt und nachgewiesen werden können”.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte die Einführung von Infektionsschutzmaßnahmen auf 3G-Basis am Arbeitsplatz einen “richtigen Schritt”. Er appellierte an die zuständigen Regierungsstellen, die Umsetzung der Maßnahmen mit ausreichend Gestaltungsspielraum zu versehen, um bestehende Betriebsabläufe und Schutzkonzepte nicht unnötig mit bürokratischen Hürden zu belasten. Das gelte ebenso für die Angebotspflicht des Homeoffice.
Die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht soll ebenfalls kommende Woche wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.
Quelle: AFP