Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (08.30 Uhr) in Karlsruhe ein Urteil über Kabelanschlüsse in Mietwohnungen. Geklagt hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: Sie will erreichen, dass Mieterinnen und Mieter einer großen Wohnungsbaugesellschaft in Nordrhein-Westfalen ihren Anschluss unabhängig vom Mietvertrag kündigen können. Die Gesellschaft hat die meisten ihrer Wohnungen an das Kabelfernsehnetz anschließen lassen und rechnet die Gebühren zu den Betriebskosten, die Mieterinnen und Mieter zahlen. (Az. I ZR 106/20)
Der BGH muss nun entscheiden, ob die Immobiliengesellschaft ein Kündigungsrecht nach zwei Jahren einräumen oder gleich Mietverträge anbieten muss, nach denen die Kabelgebühren nur ein Jahr lang gezahlt werden müssen. Das Urteil ist allerdings ohnehin nur für längstens zweieinhalb Jahre wichtig: Spätestens Mitte 2024, so hat es der Gesetzgeber beschlossen, dürfen Kabelgebühren nicht mehr in die Betriebskosten einfließen.
Quelle: AFP