Beschlussvorlage: Bund und Länder wollen 2G-Plus-Regel in Diskotheken und Bars

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Bund und Länder wollen bei ihrer neuen Corona-Spitzenrunde am Donnerstag laut einer Beschlussvorlage der SPD-Seite ab einer bestimmten Zuspitzung der Lage die Einführung der sogenannten 2G-plus-Regel in stark infektionsgefährdeten Bereichen beschließen. Dies gelte “insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars”, heißt es in dem Papier, das der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.

Bei 2G-Plus wird auch von Geimpften und Genesenen zusätzlich ein aktueller negativer Coronatest verlangt. Laut Formulierung in der Vorlage sind jedoch auch generell “zusätzliche Schutzmaßnahmen” trotz einer 2G-Regelung gemeint. Ungeimpfte haben bei 2G ohnehin keinen Zutritt. Offen ist demnach laut Beschlussvorlage noch, ab welchem Schwellenwert die Länder 2G-Plus-Regeln einführen werden.

Als Indikator wird der Vorlage zufolge die Hospitalisierungsquote genannt. Sie ist bereits ein Leitwert im Krisenmanagement und gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion in Krankenhäusern aufgenommen wurden.

Wörtlich heißt es in der Vorlage für den am Donnerstagnachmittag tagenden Bund-Länder-Gipfel: “Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert [X] überschreitet,  Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G-Plus).”

Darüber hinaus wollen die Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder sowie die amtierende Bundesregierung laut der Vorlage der SPD-Seite eine “flächendeckende 2G-Regelung” für den Freizeit-, Veranstaltungs-, Gastronomie-, Kultur-, Sport- und Tourismusbereich beschließen. Eine solche gilt allerdings in vielen Bundesländern  bereits. Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, werden dabei von 2G und 2G-Plus ausgenommen.

Bei einem besonders hohen Infektionsgeschehen und einer besonders hohen Belastung des Gesundheitssystems in sogenannten Hotsports behalten sich die Länder demnach darüber hinaus ausdrücklich auch vor, “konsequent” in eigener Kompetenz “von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes” Gebrauch zu machen. Sie würden “im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamente erforderliche Maßnahmen ergreifen”, heißt es.

Laut Beschlussvorlage wollen Bund und Länder wegen der anhaltenden Krise außerdem die Überbrückungshilfen für Unternehmen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Die Pflegekräfte im Gesundheitssystem sollen wegen ihres Einsatzes “in der aktuell sehr herausfordernden Situation” erneut einen Pflegebonus erhalten. Zur möglichen Höhe der Geldzahlung wird in dem Papier nichts gesagt.

Quelle: AFP

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