Urteil: Tantramasseur muss sich als Prostituierter anmelden

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Tantramasseur dazu verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden. Damit müsse er regelmäßig an einer durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen Beratung teilnehmen, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Mit diesem wiesen die Richter eine Klage des Manns gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann zurück. (Aktenzeichen: 29 K 8461/18)

Dem Urteil zufolge handelt es sich bei den gegen Geld angebotenen Tantramassagen um sexuelle Dienstleistungen im Sinn des Prostituiertenschutzgesetzes. Damit sei der Kläger als Prostituierter anzusehen. Der Zweck des Gesetzes, der unter anderem im Schutz der Gesundheit liege, treffe im Gegensatz zur Annahme des Klägers auch auf einen Tantramasseur zu.

So bestehe für die an der Tantramassage Beteiligten ein erhöhtes Risiko für Geschlechtskrankheiten, hieß es. Wegen der vielschichtigen Fallgestaltungen der Frage, was unter einer sexuellen Handlung zu verstehen ist, ließ das Gericht aber ausdrücklich die Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.

Quelle: AFP

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