Die Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz gehen in die Schlussphase: Der Hauptausschuss des Bundestages billigte am Dienstagabend die Vorlage der Ampel-Parteien mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Gesetz soll Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in der kommenden Woche ermöglichen. Der Union gehen die Pläne von SPD, Grünen und FDP nicht weit genug.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden, am Freitag soll ihn dann der Bundesrat billigen. Das Gesetz sieht einen bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzvorkehrungen vor, die auch nach Auslaufen der epidemischen Notlage angewandt werden können. “Die Situation ist sehr, sehr kritisch”, rechtfertigte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar die teilweise einschneidenden Maßnahmen.
Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sprach von einem “wirklich effektiven Maßnahmenpaket, um Corona robust zu bekämpfen”. Es solle aber keine flächendeckende Schließungen etwa von Schulen geben. Auch Freizeit- und Kulturveranstaltungen können im Einzelfall abgesagt werden, wie die Grünen-Rechtsexpertin Manuela Rottmann erläuterte. Pauschale Versammlungsverbote werde es aber nicht geben. Das gelte auch für Gottesdienste.
Vorgesehen sind in dem Gesetz zufolge Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Abstandsgebote sowie 3G- und 2G-Regeln. Restaurants sollen bei Einhaltung von Hygienekonzepten offen bleiben dürfen, Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung dürfen weiter erfasst werden.
Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landesparlamente auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen soll aber ausgeschlossen sein.
Die Ampel-Parteien verständigten sich ferner auf eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Davon sind auch Inlandsflüge erfasst, die Schülerbeförderung und Taxen sind aber ausgenommen. Die Einhaltung der 3G-Regel soll stichprobenartig kontrolliert werden, etwa im Rahmen der ohnehin stattfindenden Fahrscheinkontrollen.
Beschäftigte sollen außerdem soweit möglich von zu Hause aus arbeiten. Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme.
Zwar seien SPD, Grüne und FDP der Union mit den jüngsten Änderungen entgegengekommen, sagte Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) in Berlin. Dennoch bleibe auch die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs noch hinter dem zurück, was das derzeitige Infektionsschutz ermögliche. Als positiv bezeichnete Frei die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aber insgesamt sei der neue Entwurf “nicht das, was wir für richtig und adäquat in dieser Situation halten”, lautete das Fazit von Frei.
Frei kritisierte zudem, dass die Ampel-Parteien die epidemische Notlage von nationaler Tragweite nicht verlängern wollten, die bislang Grundlage für die Maßnahmen in der Corona-Krise ist. Es gebe überhaupt keinen Grund, dieses “erprobte Instrument” nicht mehr anzuwenden, urteilte Frei. Die Union will im Bundestag beantragen, die epidemische Notlage über den 25. November hinaus zu verlängern.
Quelle: AFP