Im sogenannten Paketbomberprozess vor dem Landgericht Heidelberg hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Anklage halte den 66-jährigen Beschuldigten nach einer Gesamtschau aller Indizien weiter für den Täter, sagte ihr Vertreter am Mittwoch. Im Plädoyer warf er dem Rentner Klaus S.gefährliche Körperverletzung und ein Sprengstoffdelikt vor. Zudem forderte er eine zusätzliche Geldstrafe wegen des illegalen Besitzes von Munition.
S. wird vorgeworfen, am 15. Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze an Lebensmittelfirmen verschickt zu haben. Während der Beweisaufnahme kamen aber Zweifel auf. So war ein Sachverständiger nach der Auswertung der Aufnahmen einer Überwachungskamera zu dem Ergebnis gekommen, dass der darauf zu sehende vermummte Täter mit großer Sicherheit nicht S. sei.
Das Gericht entließ den Beschuldigten im Lauf des Verfahrens außerdem aus der Untersuchungshaft, weil gegen ihn kein sogenannter dringender Tatverdacht mehr bestand. Der Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld. Die Nebenklage wollte in ihrem Plädoyer am Mittwoch keinen Strafantrag stellen und ließ ebenfalls Zweifel an der Schuld des 66-Jährigen erkennen.
Das Urteil soll am am Freitag verkündet werden. Die Verteidigung verlangte im Vorfeld am Mittwoch den Freispruch ihres Mandanten und finanzielle Entschädigung für seine Haftzeit. Verteidiger Steffen Lindberg zählte 13 entlastende Punkte auf. So seien an den Resten der Paketbombe zwar DNA und ein Haar gefunden worden, die aber nicht vom Angeklagten stammten.
Die Streichholzmasse, die zum Bau der Bomben verwendet wurde, sei nicht mit den beim Angeklagten gefundenen Streichhölzern identisch. Auch seien trotz intensiver Suche in der Heimwerkstatt des Manns keine Spuren vom Bombenbau gesichert worden. “Die Staatsanwaltschaft hat sich völlig verrannt”, sagte Lindberg. Sie habe “den Boden der Objektivität verloren”.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich gleichwohl weiterhin davon überzeugt, dass die Überwachungsaufnahmen den Angeklagten zeigen. Dieser habe außerdem das Werkzeug und als Elektriker auch die Fähigkeiten besessen, solche Bomben zu bauen. Er habe darüber hinaus auch über eine entsprechende Werkstatt verfügt.
“Es gibt keine Zufälle”, sagte Staatsanwalt Lars-Jörgen Geburtig mit Blick auf Indizien wie die spezielle Verpackung der Bomben. Zudem stütze sich die Anklage auf die Zeugenaussagen ehemaliger Kollegen des Angeklagten, die ihn an von Bewegungen, Gesten und Kleidungsdetails auf einem Überwachungsvideo erkannt haben wollen.
Laut Anklage waren die drei Sprengsätze an Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie und dem Lebensmittelhandel adressiert. Einer explodierte beim Heidelberger Getränkehersteller Wild und ein zweiter im Postzentrum von Lidl in Heilbronn.
Vier Menschen wurden verletzt. Eine dritte Bombe an den Babynahrungshersteller Hipp im bayerischen Oberpfaffenhofen konnte im Paketzentrum am Münchner Flughafen abgefangen werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte S. die Unternehmen erpressen.
Quelle: AFP