Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte Dezember über mehrere Beschwerden gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Die Verhandlung über die Beschwerden soll am 14. und am 15. Dezember in Karlsruhe stattfinden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Verfassungsbeschwerden richten sich vor allem gegen Regelungen für die Tätigkeit des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz im Zuge einer 2016 eingeführten Neufassung des Gesetzes.
Dadurch wurde der Verfassungsschutz zu verdeckten Maßnahmen ermächtigt wie der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchungen und längerfristigen Observationen. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur Übermittlung der erhobenen Daten an andere öffentliche und nicht öffentliche Stellen im In- und Ausland. Die Beschwerden betreffen mehrere Artikel im bayerischen Verfassungsschutzgesetz und eine Regelung im Datenschutzgesetz.
Quelle: AFP