Mehr als 20 Jahre nach der Ermordung von zwei Frauen hat das Landgericht Hamburg den wegen anderer Taten bereits in Sicherungsverwahrung befindlichen Angeklagten am Dienstag zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zudem ordneten die Richter einem Sprecher zufolge auch für diese Verbrechen anschließende Sicherungsverwahrung an. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 69-Jährige in den Jahren 1993 und 1999 zwei Frauen aus seinem Bekanntenkreis ermordet hatte.
Laut Anklage hatte der Mann der Mann seine Opfer missbraucht, bevor er sie tötete. Nach dem Taten raubte er noch Wertgegenstände aus den Wohnungen der Frauen im Alter von 28 Jahren und 79 Jahren. Nach Feststellung des Gerichts war zugleich nicht auszuschließen, dass er wegen Intelligenzdefiziten und einer Persönlichkeitsstörung bei den Verbrechen jeweils nicht voll schuldfähig gewesen sein könnte.
Mit ihrer Entscheidung in dem Indizienprozess folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölfeinhalb Jahre Haft sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Die Verteidigung des Manns, der die Vorwürfe zum Auftakt des Prozesses im September bestritten hatte, plädierten auf Freispruch. Der Beschuldigte befindet sich laut Gericht aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2011 bereits in Sicherungsverwahrung.
Quelle: AFP