Der Thüringer Waffenhersteller Haenel verletzt mit einem Sturmgewehr das Patentrecht des Konkurrenten Heckler & Koch. Dabei geht es insbesondere um eine Öffnung für eine schnelle Wasserableitung aus der Waffe, wie das Landgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Heckler & Koch habe unter anderem Anspruch auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung. (Az. 4a O 68/20)
Das Düsseldorfer Gericht wartete nicht die Entscheidung des Bundespatentgerichts aus München ab, wo Haenel das Patent für nichtig erklären lassen will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
Beide Firmen hatten sich um einen Großauftrag der Bundeswehr beworben. Nachdem zunächst Haenel den Zuschlag erhielt, entschied sich das Bundesverteidigungsministerium im März doch für Heckler & Koch als Lieferanten.
Quelle: AFP