EuGH: Ungarisches "Stop Soros"-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Mit dem umstrittenen “Stop Soros”-Gesetz verstößt Ungarn gegen geltendes EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Unter dem Gesetz bestraft Ungarn bislang unter anderem Organisationen, die Asylverfahren auch in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind.

Mit diesem Vorgehen Ungarns würden die von der EU garantierten Rechte für Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchten, beschränkt, begründete der EuGH sein Urteil. 

Ungarn hatte 2018 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das als “Stop Soros”-Gesetz bekannt wurde. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros. Die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban betrachtet den als Mäzen aktiven Soros als Gegner. Dessen international tätige Stiftung unterstützt unter anderem mehrere Bürgerrechtsbewegungen in Ungarn. Orban wirft Soros vor, über seine Organisation “Masseneinwanderung” in die EU zu steuern.

Die EU-Kommission war gegen Ungarn vor den EuGH gezogen, weil das Land nach Brüsseler Ansicht mit den Regelungen gegen das europäische Recht verstoßen habe. 

Neben der Bestrafung von Organisationen, die Asylverfahren auch dann unterstützen, wenn die Regierung in Budapest ihre Kriterien nicht erfüllt sieht, geht es in dem ungarischen Maßnahmenpaket auch um Gründe für die Ablehnung von Asylanträgen. Diese werden abgelehnt, wenn der Asylbewerber über ein Land einreiste, in dem ihm nach Ansicht der Regierung in Budapest keine Verfolgung oder unmittelbare Gefahr drohte.

Auch dies wies der EuGH zurück. Ungarn verstoße mit dieser Regelung gegen die europäische Asylverfahrensrichtlinie. Die Fälle, in denen die EU-Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig betrachten könnten, seien vom EU-Recht festgelegt. Die ungarische Regelung falle unter keine dieser Festlegungen.

Das sogenannte “Stop Soros”-Gesetz untersagte es zudem den strafrechtlich verfolgten Unterstützern von Asylbewerbern, sich Transitzonen an der Grenze zu nähern. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen die EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Der EuGH gab der Kommission auch in diesem Punkt Recht: “Eine solche Beschränkung kann unionsrechtlich nicht gerechtfertigt werden”, hieß es am Dienstag in dem Urteil.

Das EuGH-Urteil ist das jüngste in einer Reihe von Entscheidungen des obersten EU-Gerichts gegen rechtliche Maßnahmen Ungarns, mit denen Orban nach eigenen Angaben illegale Einwanderung in die EU verhindern will. In einigen Fällen folgte Ungarn Urteilen des Gerichts, andere ignorierte Budapest hingegen.

Im vergangenen Jahr schlossen die ungarischen Behörden Flüchtlingslager an der Grenze, nachdem der EuGH geurteilt hatte, dass die Unterbringungsbedingungen einer Haft gleichkämen. Dagegen ignorierte Ungarn bislang ein Urteil gegen die Polizei wegen wahlloser und häufig gewaltsamer Abschiebungen von Asylbewerbern.

Die in Budapest ansässige Menschenrechtsorganisation Helsinki Committee (HHC), die sich für die Rechte von Flüchtlingen einsetzt, lobte das EuGH-Urteil vom Dienstag. “Von nun an können wir unseren Mandanten wieder helfen, ohne mit Gefängnisstrafen bedroht zu werden”, sagte HHC-Vizechefin Marta Pardavi der Nachrichtenagentur AFP. 

Sie fügte hinzu, dass die Organisation seit Inkrafttreten des ungarischen Gesetzespakets im Jahr 2018 dennoch 1800 Asylbewerbern geholfen habe. Sie forderte die Regierung auf, das Gesetz aufzuheben und die Umsetzung des EuGH-Urteils “nicht zu sabotieren”.

Quelle: AFP

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