Haftstrafen für vier Männer wegen betrügerischer Übernahme von Berliner Haus

Copyright AFP/Archiv Ina FASSBENDER

Das Berliner Landgericht hat am Montag vier Männer wegen der gemeinsamen betrügerischen Übernahme eines Mietshauses zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilung der Brüder Rabih und Mohamad A. C. sowie von Rainer G. und Stefan G. erfolgte wegen Urkundenfälschung, Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung bei einer Grundstücksübertragung, wie das Gericht mitteilte. Die Brüder A. C. gehören laut Medienberichten einem Berliner Clan an.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten 2019 einem “gemeinsamen komplexen Tatplan” folgend durch Einreichung gefälschter Verkaufsunterlagen die Übertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Berlin-Friedrichshain erwirkt hatten. Sie hätten dieses anschließend gewinnbringend weiterverkaufen oder sonstigen finanziellen Nutzen daraus ziehen wollen.

Nach Feststellungen des Gerichts hatten sich die Angeklagten gezielt eine schuldenfreie Immobilie aus ausgesucht, die einem älteren, nicht in Berlin lebenden Ehepaar gehörte. Anschließend gründeten sie eine GmbH, setzen einen Kaufvertrag auf und ließen sich den angeblichen Verkauf des Grundstücks notariell beurkunden. 

Einer der Angeklagten, der Rechtsanwalt Stefan G., sei dabei zunächst als angeblicher Vertreter der Eigentümer aufgetreten, obwohl er gar keine Vollmacht gehabt habe. Vielmehr hätten die Eigentümer keinerlei Verkaufsabsichten gehabt. Sie seien völlig ahnungslos gewesen.

Den ursprünglichen Eigentümern entstand dem Gericht zufolge durch den Verlust ihrer Rechte an dem Grundstück ein Schaden von mindestens sechs Millionen Euro. Erst “im Zuge eines kostspieligen zivilen Rechtsstreits” konnten sie demnach im April 2021 wieder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Die Brüder A. C. wurden nach einer Verständigung zu jeweils vier Jahren und zehn Monaten verurteilt, Rainer G. zu sechs Jahren und neun Monaten sowie Stefan G. zu drei Jahren und sechs Monaten. Die Brüder A. C. wurden gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Rainer G. verbleibt wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, Stefan G. befindet sich weiter auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: AFP

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