Die von den Ampel-Parteien geplante 3G-Regel in Bussen und Bahnen soll sehr weitreichend ausfallen. Sie soll ebenso wie die Maskenpflicht bundesweit für den “öffentlichen Personennah- oder Fernverkehr einschließlich Schülerbeförderung und Taxen” gelten wie es in einer Vereinbarung der Ampel-Parteien heißt, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.
Damit müssen sich Ungeimpfte künftig testen lassen, bevor sie ein öffentliches Verkehrsmittel besteigen. Die Pläne der drei Ampelparteien sehen außerdem vor, dass die Länder Corona-Maßnahmen in Eigenregie beschließen können, “solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 in einem Land besteht”, wie es in dem Papier heißt. Ausgenommen von den möglichen Maßnahmen sind Ausgangsbeschränkungen und das Verbot der Sportausübung.
Die Möglichkeit, dass die Länder nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter eigene Maßnahmen beschließen können, ist bereits im jetzigen Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Die Ampel-Parteien wollten dies aber zunächst streichen und rücken davon jetzt wieder ab.
In den Maßnahmenkatalog soll zudem ergänzend die Möglichkeit aufgenommen werden, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können. Zudem sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen zu erlassen – und zwar unabhängig von Hygienekonzepten oder 2G und 3G-Regelungen.
Der in der vergangenen Woche vorgelegte Gesetzentwurf der Ampel-Parteien sieht eine Befristung der Maßnahmen bis zum 19. März 2022 vor. In dem jetzt vorgelegten Papier ist vorgesehen, dass der Bundestag die Geltungsdauer vor diesem Datum per Beschluss um bis zu drei Monate verlängern kann.
Quelle: AFP