Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt den Gesetzentwurf der Ampel-Parteien zur Corona-Bekämpfung in seiner aktuellen Form ab. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) kritisierte am Mittwoch vor allem das Vorhaben der “Ampel”, die epidemische Notlage von nationaler Tragweite nicht über den 25. November hinaus zu verlängern. “Das ist ein Mechanismus, der funktioniert”, sagte Brinkhaus. “Das muss uns die Ampel nächste Woche nochmal erklären, warum die epidemische Notlage nicht verlängert wird.”
Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der Lage in den Intensivstationen vieler Krankenhäuser sei nun dringendes Handeln geboten, sagte Brinkhaus – und er habe noch nicht verstanden, inwiefern der Gesetzentwurf der “Ampel” eine “qualitative Verbesserung” bewirken könne.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten zuvor angekündigt, sich um möglichst breite Rückendeckung für ihren Gesetzentwurf im Bundestag zu bemühen. Sie warben auch um Unterstützung der Union. Der Entwurf soll am Donnerstag erstmals im Plenum beraten und kommende Woche verabschiedet werden.
Vizefraktionschef Thorsten Frei (CDU) begrüßte im Grundsatz den Plan der Ampel-Parteien, eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz einzuführen. Dafür sei es allerdings “zwingende Voraussetzung”, dass Arbeitgeber den Anspruch erhielten, den Impfstatus der Mitarbeiter zu kennen – sonst wäre eine solche Regelung “kein scharfes Schwert”. Frei verwies darauf, dass die Union bereits im Sommer gerne eine Ausweitung der 3G-Pflicht in bestimmten Branchen herbeigeführt hätte, dass die SPD dies aber abgelehnt habe.
So wie Brinkhaus bewertete auch Frei den Corona-Gesetzentwurf der “Ampel” kritisch – insbesondere das geplante Auslaufen der epidemischen Notlage. “Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum man ein funktionierendes Rechtssystem bricht, ohne dass man dem eine bessere Lösung gegenüberstellen kann”, sagte Frei.
Den Anstoß zum Auslaufen der epidemischen Notlage hatte allerdings im vergangenen Monat der von der CDU gestellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegeben. Spahn hatte argumentiert, das Rechtsinstrument der epidemischen Notlage sei angesichts der hohen Impfquote nicht mehr erforderlich.
Bei der vom Bundestag erklärten epidemischen Notlage nationaler Tragweite handelt es sich um ein Rechtsinstrument, das die Regierung zu weit reichenden Maßnahmen im Kampf gegen die Epidemie befugt. Die Ampel-Parteien streben eine Übergangslösung bis in den März kommenden Jahres an; diese Übergangsregelung bietet den Ländern eine Reihe von Maßnahmen, die sich im Falle hoher Infektionsraten ergreifen können.
Quelle: AFP