In einer Bestechungsaffäre um ein Konzert der Rockband Rolling Stones in Hamburg hat am Mittwoch vor dem Landgericht der Hansestadt das Hauptverfahren begonnen. In dem Verfahren müssen sich unter anderem ein früherer Bezirksamtsleiter sowie Vertreter der Veranstalterfirma wegen Bestechlichkeit, Bestechung oder auch Untreue verantworten. Laut Anklage soll das Bezirksamt dem Unternehmen rund 400.000 Euro zu wenig für die Benutzung einer öffentlichen Parkfläche berechnet haben.
Im Gegenzug soll dessen damaliger Chef von dem Veranstalter ein Kontingent von 400 Eintrittskarten verlangt haben, von denen 100 als Freikarten deklariert sowie weitere 300 als Verkaufskarten durch das Bezirksamt gegen Bezahlung sogenannten Freunden des Hauses angeboten worden sein sollen. Das Konzert im September 2017 war schnell ausverkauft, Karten waren generell schwer zu bekommen.
Zum Auftakt des Verfahrens wiesen der ebenfalls mitangeklagte frühere Vizechef des Bezirksamts sowie ein Vertreter des Veranstalters nach Angaben eines Gerichtssprechers die Vorwürfe zurück. Die anderen Beschuldigten schwiegen. In dem Fall hatte es zuvor bereits einzelne Prozesse gegeben, etwa gegen Behördenmitarbeiter, die Freikarten für sich in Anspruch genommen hatten.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Initiative damals vom Chef des Bezirksamts ausgegangen sein. Er stellte dem Veranstalter demnach in Aussicht, als Gegenleistung für die Karten nur eine Gebühr von 205.000 Euro für die Benutzung von Flächen im Hamburger Stadtpark zu berechnen. Laut Gebührenordnung wären es aber etwa 600.000 Euro gewesen, der Stadt entgingen folglich Einnahmen von etwa 400.000 Euro. Für den Prozess wurden zunächst Termine bis Ende Januar angesetzt.
Quelle: AFP