Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll sich ab Januar ein syrischer Arzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verantworten. Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, ließ ein Staatsschutzsenat die Anklage der Bundesanwaltschaft vom Juli im Wesentlichen zu und eröffnete das Hauptverfahren, ohne zunächst Verhandlungstermine anzusetzen. Dem 36-jährigen Alaa M. werden demnach Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vorgeworfen.
In den zur Hauptverhandlung zugelassenen Fällen wird M. laut OLG vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes im syrischen Homs Gefangene “gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben”. Die Opfer sollen demnach der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein.
In einem Fall soll M. zudem einen Gefangenen mittels einer Injektion “vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken”, wie das OLG erklärte. In zehn Fällen ließ der Senat die Anklageschrift demnach aus Rechtsgründen nicht zu, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien.
M. war in Deutschland seit dem Jahr 2015 als Arzt tätig, wurde Mitte Juni 2020 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Am Mittwoch ordnete der Senat die Haftfortdauer an. Bezüglich der nicht zur Hauptverhandlung zugelassenen Fälle aus der Anklageschrift kann die Bundesanwaltschaft binnen einer Woche das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
Quelle: AFP