Im Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Google um die marktbeherrschende Stellung des Internetkonzerns hat das Unternehmen eine Niederlage erlitten: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil eine Strafe für Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Die Kommission habe zu Recht wettbewerbsschädigendes Verhalten von Google moniert, hieß es zur Begründung. (Az. T-612/17)
Die Kommission hatte die Geldbuße gegen den Suchmaschinenbetreiber 2017 nach einer sieben Jahre dauernden Untersuchung und Beschwerden von Preisvergleichsportalen verhängt. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete sie ihren Beschluss. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Betroffen sind demnach Suchmaschinenergebnisse in 13 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.
Google war gegen den Kommissionsbeschluss vor das EuG gezogen. Dieses bestätigte die Einschätzung der Kommission nun weitgehend. Google habe seinen eigenen Dienst der Konkurrenz vorgezogen, statt das beste Ergebnis zuerst anzuzeigen, erklärte es. Konkurrierende Dienste hätten keine Möglichkeit gehabt, in der Suchmaschine ebenso prominent dargestellt zu werden – es sei denn in speziellen Kästen, wenn sie dafür bezahlten.
In einem Punkt wich das Gericht zwar von der Kommission ab: Der allgemeine Wettbewerb zwischen Suchmaschinen sei nicht beeinträchtigt worden, entschied es. Die Geldstrafe ließ es dennoch bestehen. Der Konzern kann das Urteil aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Google teilte zunächst mit, dass das Unternehmen seit 2017 bereits Änderungen vorgenommen habe, um der Entscheidung der Kommission zu entsprechen. Das EuG-Urteil beziehe sich auf einen spezifischen Sachverhalt und werde sorgfältig geprüft.
Die Kommission in Brüssel dagegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie zeige, dass das Verhalten von Google rechtswidrig gewesen sei, und schaffe Rechtssicherheit für den Markt, erklärte sie.
Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) teilte in einer Reaktion mit, dass Googles Praxis Millionen von europäischen Verbrauchern geschadet habe, weil konkurrierende Preisvergleichsdienste praktisch unsichtbar gewesen seien.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sprachen von einem “historischen Urteil”. “Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht”, erklärten sie.
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Verfahren, die Google vor dem EU-Gericht angestrengt hat. Eine Klage richtet sich gegen eine 2018 verhängte Rekordstrafe von mehr als 4,3 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der eigenen Suchmaschine. Bei einer anderen Klage geht es um eine Geldbuße von knapp 1,5 Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der Online-Werbung.
Quelle: AFP