Bundesarbeitsgericht verhandelt über Rechte von Fahrradkurieren

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch über die Rechte von Fahrradkurieren (09.00 Uhr). Umstritten ist, ob ihnen der Arbeitgeber Fahrrad, Smartphone und weitere Ausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen muss. Ein Urteil könnte noch am Mittwoch fallen. (Az: 5 AZR 334/21)

Der vom DGB Rechtsschutz vertretene Kläger arbeitet für einen Lieferdienst in Hessen. Er holt bestellte Speisen und Getränke von Restaurants ab und bringt sie zu den Kunden. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen ihr eigenes Fahrrad und zur Abarbeitung der Aufträge ihr eigenes Smartphone benutzen. Für die Überlassung weiterer Ausrüstung verlangt der Arbeitgeber ein Pfand von 100 Euro.

In der Vorinstanz hatte das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber den Kurierfahrern Fahrrad, Smartphone und weitere Ausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Die gegenteiligen Klauseln im Arbeitsvertrag benachteiligten die Fahrer unangemessen, hieß es.

Quelle: AFP

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