Im Rechtsstreit zwischen Herzogin Meghan und der britischen Zeitungsgruppe Associated Newspapers hat am Dienstag ein Berufungsverfahren begonnen. Die 40-Jährige hatte den Verlag wegen der Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater verklagt und im Februar vor Gericht Recht bekommen. Ein Richter am Londoner High Court hatte Meghans handgeschriebenen Brief als “persönlich und privat” und die Veröffentlichung daher als rechtswidrig eingestuft.
Die Boulevardzeitungen “Daily Mail”, “Mail on Sunday” und das Internetportal “Mail Online” hatten in mehreren Artikeln aus einem Brief zitiert, den Meghan nach ihrer Hochzeit mit Prinz Harry im Mai 2018 an ihren Vater geschrieben hatte. Die frühere US-Schauspielerin verklagte Associated Newspapers wegen Verletzung ihrer Privatsphäre. Der Londoner High Court gab ihr Recht und wies die Zeitungen an, auf der Titelseite über das Urteil zu berichten.
Associated Newspapers legte Berufung gegen das Urteil ein. Zu Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag argumentierten die Anwälte des Verlags, Meghan habe den Brief “eigens” in dem Wissen verfasst, dass ihr Vater ihn an die Medien weitergeben könnte. Zu ihrem von ihrer Mutter geschiedenen Vater Thomas Markle hat Meghan ein schwieriges Verhältnis.
Prinz Harry und Meghan hatte sich im April 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen und leben nun mit ihren beiden kleinen Kindern in den USA. Bei der Entscheidung spielte ihre ständige Beobachtung durch die Medien eine wichtige Rolle.
Seit ihrem Rückzug aus der ersten Reihe des britischen Königshauses gehen Harry und Meghan verstärkt gegen Medien vor, die aus ihrer Sicht ihre Privatsphäre verletzen. So reichte Harry auch Klage gegen zwei andere Verleger von Boulevardzeitungen wegen mutmaßlichen Telefon-Hackings ein. Harrys Mutter Diana war 1997 auf der Flucht vor Paparazzi in Paris ums Leben gekommen.
Quelle: AFP