Greenpeace und Aktivistin von Fridays for Future reichen Klage gegen VW ein

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Mit einer Klage vor dem Landgericht Braunschweig wollen Greenpeace und eine Aktivistin der Bewegung Fridays for Future den Autokonzern Volkswagen zu einer Änderung seiner Geschäftspraxis zwingen. Die “gigantischen CO2-Emissionen” des Konzerns trügen “erheblich zur Klimakrise und deren Folgen” bei, erklärte Greenpeace am Dienstag. Bis 2030 soll VW deshalb den Verkauf von Verbrennern beenden. VW hatte eine entsprechende juristische Aufforderung von Greenpeace zuvor abgelehnt.

In ihrer Klage stützten sich die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im April 2021 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Kläger forderten deshalb den Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Greenpeace unterstützt nach eigenen Angaben außerdem die identische Klage eines Biobauern vor einem anderen deutschen Landgericht.

Sollte die Klage gegen VW Erfolg haben, so würden nach Angaben von Greenpeace bis zum Jahr 2040 gut zwei Gigatonnen weniger CO2 ausgestoßen. Dies sei mehr als doppelt so viel wie die jährlichen globalen Emissionen im Flugverkehr. Um sein CO2-Budget im Rahmen des 1,5 Grad Ziels einzuhalten, müsse der Autokonzern seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 2018 absenken, erklärte Greenpeace weiter.

“Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen”, erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Kaiser. Nur mit einem schnellen Ausstieg aus dem Verkauf von Verbrennern könne VW seinen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise leisten.

Bereits im September hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine ähnlich gelagerte Klage gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz eingereicht. Die DUH forderte in ihren Klageschriften von den Unternehmen einen klimagerechten Umbau “insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge”. Anfang Oktober reichte die DUH außerdem eine Klage gegen den Energiekonzern Wintershall Dea ein. Auch in dieser Klage berief sich die DUH auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: AFP

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