Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) über den Anspruch eines Kinds auf Familienflüchtlingsschutz in Deutschland. Es geht um ein 2017 in Deutschland geborenes Mädchen, dessen Mutter Tunesierin ist und dessen Vater Syrer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Asylantrag des Kinds ab. (Az. C-91/20)
Begründet wurde dies damit, dass das Mädchen wie seine Mutter die tunesische Staatsangehörigkeit hat und ihr dort keine Verfolgung drohe. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies auch die Klage ab, weil das EU-Recht es verbiete, in dem Fall Flüchtlingsschutz zu gewähren – auch wenn das Kind nach deutschem Recht die Voraussetzungen erfülle. Die Familie zog schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht, das den EuGH fragte, ob das EU-Recht die Gewährung von Familienflüchtlingsschutz in einem solchen Fall tatsächlich verbietet.
Quelle: AFP