Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, lehnt eine Auskunftspflicht von Angestellten über ihren Impfstatus weiterhin ab. “Die Arbeitgeber müssen in Betrieben unabhängig vom Impfstatus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen”, erklärte Hoffmann am Dienstag. Gleichzeitig rief der DGB-Vorsitzende Beschäftigte jedoch dazu auf, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz könne ein “wirksames Mittel” zum Schutz gegen Infektionen sein.
Aktuell diskutieren die Ampel-Parteien über eine Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Um diese jedoch effektiv umzusetzen, müssen Arbeitgeber ihre Angestellten nach deren Impfstatus oder ihrem aktuellen Testergebnis fragen dürfen. In der entsprechenden Neuregelung soll auch festgelegt werden, “dass der Arbeitgeber für eine gewisse Zeit diese Daten abspeichern kann”, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar am Dienstag in Berlin. Darüber würden noch “intensive Gespräche” mit den Gewerkschaften geführt.
Bisher müssen Angestellte nur in besonders sensiblen Bereichen – etwa in Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kitas oder Krankenhäusern – Auskunft geben. Einer Ausweitung dieser Regelung standen die Gewerkschaften bisher kritisch gegenüber.
Der DGB-Vorsitzende Hoffmann betonte, dass auch bei einer freiwilligen Offenlegung des Impfstatus die persönlichen Daten der Beschäftigten geschützt werden müssten. Sollten diese Informationen für einen anderen Zweck weiterverwendet werden, müssten “empfindliche Strafen” verhängt werden. Arbeitgeber sollten außerdem verpflichtet werden, nach Ablauf der Regelung einen Löschungsnachweis vorzulegen.
Quelle: AFP