Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über den Kauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Zunächst erwarb eine Immobiliengesellschaft das Grundstück, das am Chamissoplatz im Gebiet einer sogenannten Erhaltungsverordnung liegt. Dort soll der Verdrängung von bisherigen Bewohnern entgegengewirkt werden, weswegen der Bezirk sein Vorkaufsrecht ausübte und das Grundstück für eine landeseigene Wohnbaugesellschaft erwarb. (Az. 4 C 1.20)
Die Immobiliengesellschaft klagte erfolglos erst vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dieses begründete die Abweisung der Klage unter anderem mit dem Wohl der Allgemeinheit: Würde der Bezirk das Grundstück nicht kaufen, sei beispielsweise die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu befürchten. Die Immobiliengesellschaft legte dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Quelle: AFP