Die Bundesanwaltschaft hat im Frankfurter Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak lebenslange Jahre Haft für den Angeklagten Taha A.-J. gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen wäre, forderte die Anklagevertreterin Anna Zabeck am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Mutter des getöteten fünfjährigen Mädchens, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, solle wegen ihres erlittenen Leids ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro gezahlt werden. Konkret habe sich A.-J. unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge und Kriegsverbrechen sowie der Folter strafbar gemacht.
Der frühere Ehemann der IS-Rückkehrerin Jennifer W., die jüngst in München verurteilt wurde, soll Ende Juli oder Anfang August 2015 im früheren Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) im Irak das als Sklavin gekaufte Mädchen als Bestrafung qualvoll verdursten lassen haben. Bei Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius soll er sie im Freien als Strafe fürs Einnässen im Freien an ein Fenster gefesselt haben.
Zabeck sagte, er habe das Mädchen mit den Händen dort aufgehängt, so dass die Füße den Boden nicht mehr berührt hätten. Nach einer Stunde habe er es befreit. Ob das Kind zu diesem Zeitpunkt schon tot war oder erst später starb, sei unklar, sagte Zabeck in ihrem Plädoyer. Laut einem Gutachten sei der Tod des durch vorherige Folter ohnehin geschwächten Kinds schon nach einer Viertelstunde möglich gewesen.
Die Mutter soll A.-J. zuvor dazu gezwungen haben, bei der hohen Außentemperatur barfuß nach draußen zu gehen. Dabei habe die Frau große Schmerzen an den Füßen erlitten. Alle Taten waren laut Zabeck in die Ideologie des IS eingebettet, dem A.-J. sich spätestens im März 2013 angeschlossen haben soll.
“Der Angeklagte legte es im Einklang mit der IS-Politik auf die Vernichtung der Religion der Jesiden an, an die keine Erinnerung zurückbleiben sollte – nicht einmal ein Name”, sagte Zabeck. A.-J. soll auch den Namen der Fünfjährigen nicht akzeptiert und ihr einen neuen Namen gegeben haben.
Der Tod des Mädchens sei jedoch kein Mord gewesen, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge, sagte Zabeck. Der Tod sei nicht beabsichtigt gewesen, sondern fahrlässig verursacht worden. Es habe nicht bewiesen werden können, dass A.-J. bei der Fesselung des Mädchens dessen Tod in Kauf genommen habe. Er habe “die Gefahr nicht erkannt oder darauf vertraut, dass der Erfolg nicht eintreten werde”, sagte Zabeck.
Die Mutter der Fünfjährigen habe bis heute nicht erfahren, wann genau ihr Kind starb, und ob beziehungsweise wo es begraben wurde. Sie habe das Leid und den Tod ihrer Tochter mitansehen müssen, wodurch sie schwere psychische Schäden erlitten habe. Die Nebenklage schloss sich der Forderung nach lebenslanger Haft an. Für den 22. November wurde das Plädoyer der Verteidigung angesetzt. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden.
Das Oberlandesgericht München verurteilte A.-J.s frühere Ehefrau W. vor rund zwei Wochen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft. Der Prozess gegen die Frau die Frau aus Lohne in Niedersachsen war der deutschlandweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin.
Quelle: AFP