Unter dem Druck neuer Höchststände bei den Infektionszahlen haben sich die Ampel-Fraktionen am Montag auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen bis ins kommende Jahr hinein verständigt. Coronatests sollen wieder kostenlos angeboten werden, zudem peilt die “Ampel” eine 3G-Pflicht für den Arbeitsplatz an – wobei Details hier noch ausgearbeitet werden müssen. Sozialpolitische Maßnahmen wie der erleichterte Zugang zu Hartz IV sollen verlängert werden. Ein Lockdown mit weit reichenden Schließungen ist in den Ampel-Plänen nicht mehr vorgesehen.
Kernstück des Gesetzentwurfs, der am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll, ist ein “neuer bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog”, wie es in dem Text heißt. Er soll es den Ländern ermöglichen, auf sicherer Rechtsgrundlage Corona-Maßnahmen anzuordnen – auch nachdem am 25. November die epidemische Lage nationaler Tragweite ausläuft. Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März 2022 gelten.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz hatte zuvor den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie erreicht: Das Robert Koch-Institut (RKI) gab sie am Montagmorgen mit 201,1 an. Seinen bislang höchsten Stand hatte der Wert am 22. Dezember 2020 mit 197,6.
Die Rückkehr zu den Gratis-Tests und die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist in dem Gesetzentwurf noch nicht enthalten – diese Regelungen sollten in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen “noch zusätzlich über den jetzt vorliegenden Entwurf hinaus” erörtert werden, erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Seinen Angaben zufolge soll zudem Rechtssicherheit für eine Testpflicht in Einrichtungen der Altenpflege geschaffen werden.
Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie wollen die Ampel-Parteien einen neuen Katalog möglicher Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz festschreiben, den die Länder dann je nach Lage in Kraft setzen können. Er bleibt hinter früheren Maßnahmen zurück: So sind beispielsweise Schul- oder Geschäftsschließungen nicht vorgesehen.
Ausdrücklich genannt werden in dem Katalog unter anderem Abstandsgebote, Maskenpflicht, 3G-Regelungen für öffentliche Räume und Veranstaltungen, die Verpflichtung zu Hygienekonzepten und die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen.
Au eine bundesweite 2G-Regelung verzichtet der Entwurf; das heißt, der Zugang etwa zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportstätten und zu anderen Bereichen mit Publikumsverkehr soll Geimpften, Genesenen und Getesteten ermöglicht werden. Die Art des Testnachweises – Schnelltest oder PCR-Test – wird bundesgesetzlich nicht vorgegeben.
Der neue Katalog sei “auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können”, schreiben die Ampel-Fraktionen in der Vorlage. “Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet.”
Die “Ampel” will zudem den vereinfachten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen bis zum 31. März 2022 verlängern. Damit solle “sichergestellt werden, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten”, heißt es in dem Entwurf.
Die bereits für das Jahr 2021 getroffenen Ausdehnung des Anspruchs auf Kinderkrankentage solle ebenfalls “in das Jahr 2022 hinein verlängert” werden. Dies werde den Bund voraussichtlich 300 Millionen Euro kosten, heißt es in dem Entwurf.
Mit weiteren 900 Millionen Euro Kosten für den Bund im ersten Quartal 2022 schlägt demnach die verlängerte Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen zu Buche; der Bund schafft damit einen finanziellen Ausgleich für pandemiebedingte Mehrkosten.
Die Ampel-Parteien planen zudem eine Präzisierung bei der Strafbarkeit von Impfpass-Fälschungen. Die bisherige Regelung hatte Lücken, die nun geschlossen werden sollen.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten und in der kommenden Woche dann vom Parlament verabschiedet werden. Die Ampel-Fraktionen wollen sich dabei auch um die Unterstützung anderer Fraktionen bemühen.
Quelle: AFP