Saarländische Schiedskommission berät über Parteiausschluss Lafontaines

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Der saarländische Linksfraktionschef Oskar Lafontaine sieht sich laut einem Bericht mit einem Parteiausschlussverfahren konfrontiert. Am 14. November werde eine mündliche Verhandlung beim Landesschiedsgericht stattfinden, berichtete der “Spiegel” am Freitag unter Berufung auf ein Ladungsschreiben der zuständigen Kommission. Demnach beantragten Linken-Mitglieder den Ausschluss, weil Lafontaine im Bundestagswahlkampf explizit dazu aufgerufen hatte, im Saarland mit der Zweitstimme nicht die Linke zu wählen.

Für die Antragsteller sei das ein Schaden für die Partei und eine Verletzung der Grundsätze. “Es ist in keiner Weise, vor allem als Mandatsträger, solidarisch oder loyal, zur Nichtwahl der eigenen Partei aufzurufen”, zitierte der “Spiegel” aus dem Antrag.

Im Saarland gibt es zwischen dem Landesverband und der Fraktion der Linken seit längerer Zeit Zerwürfnisse. Auslöst wurden sie durch einen heftigen Streit um die Spitzenkandidatur der saarländischen Linken zur Bundestagswahl.

Vor dem Hintergrund des Konflikts verzichtete Lafontaine bereits darauf, bei der Landtagswahl im kommenden März erneut als Kandidat anzutreten. Im Juni schloss die Landesschiedskommission die Lafontaine-Unterstützerin Astrid Schramm aus der Partei aus.

Am Dienstag wurde wiederum die Vizelandeschefin Barbara Spaniol aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen. Sie habe die Fraktion in der Auseinandersetzung mit dem Landesvorstand nicht unterstützt, lautete die Begründung.

Quelle: AFP

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