Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig monatlich über ihren Heizenergieverbrauch informiert werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag der neuen Heizkostenverordnung zu, verlangte aber eine Überprüfung schon nach drei Jahren. Die Länderkammer befürchtet, die Verordnung könne zu zusätzlichen Kosten für Mieter führen. Wird ihre Forderung umgesetzt, kann die Verordnung in Kraft treten.
Neu installierte Heizkostenzähler müssen dann aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Den Datenschutz dabei soll eine Pflicht für die Hersteller sichern, nur Zähler nach Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einzubauen. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, das Kabinett werde Ende November “noch einmal abschließend” über die Verordnung mit den Änderungsmaßgaben des Bundesrates beraten.
Die Heizkostenabrechnung soll möglichst schon ab Januar 2022 einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Die Informationen können per Post, per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Verordnung ist laut Regierung, Verbraucher zu einem “bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen”.
Die neu installierten Zähler sollen in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen. So soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Wettbewerb gegeben ist und Messdienstunternehmen keine drastischen Preiserhöhungen durchsetzen können.
Genau das aber fürchtet der Bundesrat, er forderte die Bundesregierung daher auf, die Regelung bereits nach drei und nicht erst nach fünf Jahren zu überprüfen. Ziel sei, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob durch die Änderungen zusätzliche Kosten für Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden, erklärte die Länderkammer.
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte schon im Vorfeld der Abstimmung vor zusätzlichen Kosten für Mieterinnen und Mieter gewarnt – etwa durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen. Vermieterinnen und Vermieter könnten den Aufwand für neu eingebaute Geräte zum Anlass für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietungskosten für die Geräte umlegen.
Im Bundesrat wurde am Freitag zudem ein Antrag der Länder Hamburg und Bremen zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die beiden Stadtstaaten hatten kritisiert, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse in der Praxis durch Kurzzeit- oder Kettenmietverträge umgangen werden.
Eine Mehrheit für das Vorhaben war nicht absehbar gewesen. Die Länder verhinderten mit der Absetzung von der Tagesordnung, dass der Vorstoß hinfällig wird und können nun weiter im Bundesrat für das Vorhaben werben.
Quelle: AFP