Die Korruptionsaffäre um den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss teilweise neu vor Gericht verhandelt werden. Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig hob das erste Urteil des Landgerichts Regensburg von 2019 in weiten Teilen auf, wie der BGH am Donnerstagabend in Karlsruhe mitteilte. Darin hatte das Landgericht Wolbergs wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt, er blieb aber straffrei. (Az. 6 StR 12/20)
Es ging um Spenden eines Bauunternehmers und seiner Firma an den SPD-Ortsverein und um Vorteile für Wolbergs persönlich. Das Landgericht hatte zwar festgestellt, dass solche Spenden flossen. Als strafbar wertete es aber nur die Annahme und Gewährung von Vorteilen nach der Kommunalwahl, nachdem Wolbergs also ins Amt gelangt war. Dafür erhielt er allerdings keine Strafe, weil er an die Zulässigkeit der Spenden an die SPD geglaubt und unter den Folgen außerdem schon genug gelitten habe.
Dieser Argumentation folgte der BGH nicht. Das Landgericht habe nicht berücksichtigt, dass Wolbergs schon vorher als dritter Bürgermeister in einer “gehobenen Pflichtposition” gestanden habe, die es ihm untersagte, im Zusammenhang mit seinem Amt Vorteile anzunehmen. Auch dass keine Strafe ausgesprochen wurde, könne keinen Bestand haben, urteilte der BGH.
Ein zweites Urteil, in dem Wolbergs 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, blieb dagegen bestehen. Wolbergs war 2014 zum Oberbürgermeister gewählt worden, wurde aber ab 2017 wegen des Verfahrens gegen ihn vom Dienst suspendiert. 2019 trat er aus der SPD aus und später bei der Kommunalwahl 2020 für eine neue Regensburger Gruppierung an, verpasste aber die Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt.
Quelle: AFP