Vor dem Hamburger Oberlandesgericht hat am Donnerstag ein Prozess gegen eine 24-jährige mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Nach Gerichtsangaben ist die Frau wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation angeklagt, weil sie ihrem damaligen Ehemann 2014 ins Bürgerkriegsland Syrien gefolgt und sich dort ebenfalls der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben soll. Sie lebte dort mit zwei Kleinkindern.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers verlas die Deutsch-Ghanaerin zum Prozessauftakt eine Erklärung, in der sie ihre Beweggründe für ihre Ausreise zu ihrem Ehemann nach Syrien schilderte. Den Vorwurf der Mitgliedschaft im IS wies sie demnach aber zurück. Für den Prozess sind zunächst Termine bis zum 16. Dezember angesetzt.
Der Anklage der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zufolge lebte die Beschuldigte gemeinsam mit ihrem Ehemann in einer vom IS zur Verfügung gestellten Wohnung in Rakka und erhielt von der Miliz monatliche Geldzahlungen. Sie bekam dort 2015 und 2017 auch zwei Kinder, die sie im Sinn der IS-Ideologie erzog. Außerdem soll sie mit einem Sturmgewehr für Propagandafotos posiert sowie über Messengerdienste für eine Ausreise ins IS-Gebiet geworben haben.
Nach dem Zusammenbruch der IS-Herrschaft wurde die Angeklagte laut Anklage 2019 erst von kurdischen und dann von türkischen Kräften aufgegriffen, in deren Gewahrsam ihr drittes Kind zur Welt kam. 2020 wurde sie mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt. Sie befand sich zunächst auf freiem Fuß. Erst mit der Anklageerhebung vor etwa einem Monat wurde die 24-Jährige in Untersuchungshaft genommen.
Quelle: AFP