Bundesgerichtshof verhandelt über Show mit Tina Turners Liedern

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag über Tina Turner und eine ähnlich aussehende Sängerin verhandelt. Der Weltstar klagte gegen ein Unternehmen, das eine sogenannte Tribute-Show mit ihren Liedern, aber ohne ihre Mitarbeit veranstaltet. Turner will die Verwendung ihres Namens und die Werbung mit dem Bild der Hauptdarstellerin verbieten lassen, die darauf wie sie posiert. (Az. I ZR 2/21)

Vor dem Landgericht Köln hatte Turner Erfolg, in der Berufung wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln ihre Klage aber zurück. Der BGH muss nun entscheiden, was schwerer wiegt – die Freiheit der Kunst oder das Recht am eigenen Bild. Denn um ein Bild von Tina Turner handelt es sich vermutlich, auch wenn eigentlich eine andere Frau abgelichtet wurde. Zu diesem Ergebnis kam bereits das OLG, und so sah es auch der erste Zivilsenat des BGH vorläufig. 

Es komme dabei nicht nur auf ähnliche Gesichtszüge an, sondern auch auf Pose und Kleidung, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch zu Beginn der Verhandlung. Das OLG habe beispielsweise die “Löwenmähne” der Sängerin berücksichtigt. Insgesamt neige der Senat bei der Überprüfung des OLG-Urteils vorerst dazu, dessen Ergebnis für richtig zu halten, sagte Koch. Eine Entscheidung ist das aber noch nicht.

Am Donnerstag kamen zunächst die Anwälte an die Reihe. Turners Anwalt stellte infrage, dass hier ein höheres Interesse der Kunst vorliege. Das Bild werde vielmehr nur zu Werbezwecken für ein anderes Kunstwerk eingesetzt, wobei das Publikum nicht in die Irre geführt werden dürfe. Für viele liege es aufgrund der Werbung nahe, dass der Star tatsächlich etwas mit der Show zu tun habe.

Die Anwältin des Veranstalters dagegen sagte, dass die Fans natürlich eine gewisse Ähnlichkeit der Hauptdarstellerin mit Turner erwarteten. Ein “täuschend echter Eindruck” sei das aber nicht. Sie betonte auch, dass die Show über die Gema lizensiert sei. Der BGH will am 24. Februar seine Entscheidung verkünden.

Quelle: AFP

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