Nachfolge-Gesetz für epidemische Notlage nimmt Gestalt an

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Das Vorhaben, nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Gesetzesgrundlage für das Fortbestehen von Corona-Maßnahmen zu schaffen, nimmt Gestalt an: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, sein Haus werde eine entsprechende Formulierungshilfe voraussichtlich noch am Mittwoch an die Fraktionen der Ampel-Parteien übermitteln.

Nach bisherigen Planungen könnte die Neuregelung dann im Bundestag am 11. November in erster Lesung und am 18. November in zweiter Lesung beraten werden. Der Bundesrat könnte auf einer Sondersitzung am 19. November abschließend darüber entscheiden. 

Bei den Parteien herrscht vorwiegend die Überzeugung, die epidemische Notlage, die bislang Grundlage für die Corona-Maßnahmen ist, nicht zu verlängern. Damit läuft sie zum 25. November aus. 

Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen Spahn ebenso wie die Ampel-Parteien erreichen, dass die derzeitigen Maßnahmen wie etwa Maskenpflicht und Abstandsgebote, aber auch die 2- und 3-G-Regelungen, noch bis ins kommende Jahr beibehalten werden können. SPD, Grüne und FDP haben den 20. März als Enddatum der Regelung vorgeschlagen. 

Spahn räumte ein, dass er mit seinem Vorschlag, die vom Bundestag ausgerufene pandemische Notlage Ende des Monats auslaufen zu lassen, für Missverständnisse gesorgt haben könnte. “Das Auslaufen der pandemischen Lage ist von vielen als Zeichen missverstanden worden, die Pandemie ist vorbei”, sagte er. “Wenn Äußerungen von mir so verstanden wurden, dann war ich nicht klar genug. Das sage ich selbstkritisch.” Seine Botschaft sei: “Wir verlassen zwar einen rechtlichen Ausnahmezustand”, aber die Pandemie sei noch nicht vorbei.

Quelle: AFP

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