Ein Oberarzt des Essener Universitätsklinikums ist vor dem Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt wegen Totschlags zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 45-Jährige einem Patienten im November eine tödliche Kombination von Medikamenten verabreichte, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Offenbar habe der Mediziner den 47-Jährigen “erlösen” wollen.
Um Sterbehilfe hätten jedoch weder der Patient noch seine Familie gebeten, weswegen die Tat als Totschlag gewertet wurde. Der Arzt habe dem Schwerkranken Dosierungen von Beruhigungsmitteln verabreicht, die “jenseits von Gut und Böse” gewesen seien, sagte der Sprecher. Dazu habe er dem Mann Kaliumchlorid gespritzt. Nach Auffassung der Kammer war die Tat einer Überforderungssituation geschuldet.
Während der Ermittlungen und vor Gericht habe der Mediziner immer wieder andere Geschichten erzählt, um einen Freispruch zu erreichen, sagte der Sprecher. Das Gericht habe ihm die “Lügen” jedoch nicht geglaubt. Ein Berufsverbot sprach die Kammer nicht aus.
Der Beschuldigte aus Detmold hatte seit Februar vergangenen Jahres als Arzt am Uniklinikum Essen gearbeitet. Nach Gerichtsangaben war er zunächst im Bereich der Kardioaanästhesie tätig und wechselte im Juli in den Teil der Intensivstation, in dem auch Covid-19-Patienten behandelt wurden. Dabei sei er auch in die Sterbebegleitung von schwerstkranken Patienten eingebunden gewesen.
Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, einem 47 Jahre alten Niederländer, der wegen einer Lungenentzündung bei einer Covid-19-Infektion von Venlo nach Essen verlegt worden war, eine “kombinierte überdosierte” Injektion verabreicht zu haben. Demnach spritzte er dem Mann vier verschiedene Mittel. Die Injektion soll unabhängig von der schweren Grunderkrankung des Manns “unmittelbar” zum Tod des Patienten geführt haben. Die Tat fiel nur auf, weil ein Pfleger sie zufällig beobachtet hatte, wie der Gerichtssprecher sagte.
Die Frau des gestorbenen Patienten trat als Nebenklägerin auf. Der Angeklagte befindet sich seit dem 18. November in Untersuchungshaft. B. werden noch zwei weitere Fälle des Totschlags zur Last gelegt, die nach Gerichtsangaben “ähnlich gelagert sind”. In diesen beiden Fällen hätten die Beweise bisher jedoch nicht für die Eröffnung eines Prozesses gereicht.
Quelle: AFP