Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die deutsche Stefanie A. erhoben, die in Syrien ihren damals 14-jährigen Sohn Dschihadisten als Kämpfer zur Verfügung gestellt haben soll. Da der Sohn im Alter von 15 Jahren bei einem Bombenangriff getötet wurde, soll sie sich unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.
A. war im Sommer 2016 mit ihrem zunächst noch 13-jährigen Sohn nach Syrien aufgebrochen, um sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Ihr Ehemann und Vater des Jungen, der bereits ein Jahr früher nach Syrien gegangen war, kämpfte dort bereits für den IS.
Da sie nicht direkt in das Herrschaftsgebiet des IS gelangen konnten, reisten Mutter und Sohn zunächst nach Idlib und schlossen sich dort der Miliz Dschund al-Aksa an. Schon dieser soll A. ihren nunmehr 14-jährigen Sohn als Kämpfer angeboten haben. Er machte eine Waffenausbildung und wurde in Frontnähe an Straßensperren und als Wache eingesetzt.
Im Februar machten sich A. und ihr Sohn mit Mitgliedern der Dschund al Aksa auf den Weg nach Rakka im Herrschaftsgebiet des IS. Dort führte A. ihrem Ehemann den Haushalt. Ihren Sohn stellten die Eltern dem IS als Rekruten zur Verfügung. Er musste zunächst eine religiös-ideologische Ausbildung absolvieren und wurde dann auch bei Kampfhandlungen eingesetzt.
Im Alter von nur 15 Jahren starb der Sohn im März 2018 bei einem Luftbombenangriff. Ihren älteren Sohn, der noch in Deutschland geblieben war, forderte A. auf, sich über den “Märtyrertod” seines jüngeren Bruders zu freuen. A. selbst trug beim IS ein Gewehr und wurde mit einem Sprengstoffgürtel ausgerüstet. Erst im Februar 2019 ergaben sie und ihr Ehemann sich kurdischen Truppen.
A. kam in deren Lager Al-Hawl unter. Als sie am 24. März 2021 nach Deutschland kam, wurde sie in Berlin am Flughafen festgenommen. Neben fahrlässiger Tötung wirft ihr die Staatsanwaltschaft unter anderem die Verletzung ihrer Fürsorgepflichten und die Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen vor.
Quelle: AFP