Angesichts des jüngsten Corona-Ausbruchs in einem Pflegeheim in Brandenburg kommt aus dem Deutschen Ethikrat die Forderung, dass Schutzbedürftige den Impfstatus der Beschäftigten erfragen dürfen sollen. Die eingeführte Auskunftspflicht Beschäftigter gegenüber dem Arbeitgeber reiche nicht, sagte Ethikrats-Mitglied Wolfram Henn der “Heilbronner Stimme” vom Dienstag. “In bestimmten Bereichen, wohl am kritischsten in der ambulanten Pflege, brauchen auch die zu schützenden Menschen einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, ob die ins Haus kommende Pflegeperson geimpft ist oder nicht.”
Gerade hier könnten die oft schwerkranken und hochbetagten Pflegebedürftigen auch durch deren eigene Impfung nicht komplett geschützt werden, sagte Henn. “Daher ist in sensiblen Bereichen eine Impfpflicht vor allem für medizinisches und Pflegepersonal unverzichtbar.”
in Brandenburg hat sich in einem Seniorenheim ein schwerer Corona-Ausbruch ereignet, bei dem nach jüngsten Angaben 14 Menschen starben. Zudem sollen 44 Bewohner und 15 Mitarbeitende der Einrichtung an Covid-19 erkrankt sein. Berichten zufolge hat der Leiter der Einrichtung nach einem positiven Testergebnis das Heim nochmals betreten. Gegen ihn läuft ein Bußgeldverfahren.
Eine Auskunftspflicht von Beschäftigten in Heimen über ihren Impfstatus gibt es bislang nur gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Regelung ist an die epidemischer Notlage von nationaler Tragweite gekoppelt, die nach dem Willen der Ampel-Parteien Ende November auslaufen soll.
Quelle: AFP