Missbrauchsbeauftragter fordert Ampel-Parteien zur Stärkung seines Amtes auf

Der Unabhängige Beauftragte für den sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, hat die Ampel-Parteien aufgefordert, sein Amt in der neuen Legislaturperiode zu stärken. Für die Tätigkeit seiner Stelle müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, heißt es in einem Positionspapier, das Rörig an die Spitzen von SPD, Grünen und FDP gesandt hat. Es müsse zudem eine turnusmäßige gesetzliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat eingeführt werden.

Zudem solle es eine dauerhafte Kooperation mit Ansprechstellen der Länder geben, heißt es in dem Papier weiter. Rörigs Stelle war 2010 wegen eines Missbrauchsskandals per Kabinettsbeschluss zunächst befristet eingerichtet worden. 2018 wurde die Befristung von der Bundesregierung zwar aufgehoben, eine gesetzliche Grundlage für das Amt gibt es aber weiterhin nicht. 

“Die Ausübung und die Fortsetzung des UBSKM-Amtes bedürfen einer Verbindlichkeit und Sicherheit, die über die bisherige Grundlage eines Kabinettsbeschlusses hinausgehen”, heißt es in Rörigs Papier. “Seit Jahren ist in Deutschland kein Rückgang des unerträglichen Leids tausender Kinder und Jugendlicher durch sexuelle Gewalt zu erkennen, immer mehr Missbrauchsabbildungen überfluten das Netz”. Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch und seine Folgen müsse deshalb konsequent verstärkt werden.

Im Jahr 2020 ist die Zahl der angezeigten Missbrauchsfälle laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) auf über 14.500 gestiegen, wie es in dem Papier weiter heiß. Zusätzlich gab es nahezu 19.000 Strafanzeigen wegen Herstellung, Besitz oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen – was einer Zunahme um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. 

“Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen hat ein derartiges Ausmaß angenommen, dass inzwischen von einer Überflutung des Netzes gesprochen werden muss”, kommentierte Rörig in dem Papier. Die Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt müssten ausgebaut, die Hilfen für die Opfer verbessert werden. Die gerichtlichen Verfahren zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sollten noch stärker kindgerecht gestaltet werden. 

Zudem drängt Rörig auf eine Verschärfung der Strafgesetze gegen Menschenhandel und schlägt eine bessere Erforschung der Taten vor. Die bisherigen Studienergebnisse ergäben “kein schlüssiges Gesamtbild”.

Quelle: AFP

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