Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig verkündet am Freitag (10.30 Uhr) sein Urteil im sogenannten Infinus-Skandal. Sechs frühere Mitarbeiter des insolventen Finanzdienstleisters wehren sich vor dem BGH gegen ihre Verurteilung zu Haftstrafen. Sie waren 2018 vom Landgericht Dresden des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug oder der Beihilfe dazu schuldig gesprochen worden. (Az. 5 StR 443/19)
Die Führungskräfte sollen ein Schneeballsystem aufgebaut und viele tausend Anleger um Millionenbeträge geprellt haben. Ihnen wurden hohe Renditen versprochen, die aber offenbar nur mit dem Geld immer neuer Kunden bezahlt werden konnten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Gewinne nur vorgetäuscht und dafür ein Netzwerk aus verschiedenen Firmen aufgebaut zu haben. Der BGH prüft das Dresdner Urteil auf Rechtsfehler.
Quelle: AFP