Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig hat die Haftstrafen gegen fünf frühere Führungskräfte des Finanzdienstleisters Infinus bestätigt. Die Verurteilung der insgesamt sechs Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs oder Beihilfe dazu sei rechtskräftig, erklärte der BGH am Freitag. Nur über das Strafmaß für einen der Angeklagten muss das Landgericht Dresden neu verhandeln. (Az. 5 StR 443/19)
Das Dresdner Gericht hatte die Angeklagten 2018 zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verurteilt und auch die Einziehung der erbeuteten Erträge in Höhe von mehr als 51 Millionen Euro angeordnet. Diese Summe reduzierte der BGH nur leicht. Die Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetrugs und Beihilfe dazu hob er auf, was aber am Strafmaß für die fünf nun rechtskräftig Verurteilten nichts ändert.
Bei dem Skandal ging es um hunderte Millionen Euro. Dem Gericht zufolge spiegelten die Angeklagten ihren Anlegern “eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung vor”, wie der BGH formulierte. In Wirklichkeit täuschten sie demnach Gewinne nur vor, indem sie ein Netzwerk aus Firmen aufbauten und zwischen diesen Innengeschäfte betrieben. Zins- und Rückzahlungsansprüche konnten nur mit dem Geld immer neuer Anleger bezahlt werden, ein sogenanntes Schneeballsystem. Insgesamt, so das Gericht, verloren die Anleger 290 Millionen Euro.
Quelle: AFP