Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Frage, ob Ministerien bei Medienanfragen Twitter-Direktnachrichten herausgeben müssen. Die Initiative Frag den Staat klagt gegen das Bundesinnenministerium. Dieses weigerte sich, die Nachrichten herauszugeben, weil sie nicht in Akten aufzunehmen gewesen seien. Twitter-Direktnachrichten sind nicht öffentlich sichtbar und werden auf den Servern von Twitter gespeichert. Das Bundesverwaltungsgericht will klären, ob es sich um amtliche Informationen im Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes handelt. Dann müssten Bürger Zugang dazu bekommen. (Az. 10 C 3.20)
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage 2020 statt. Das Ministerium zog daraufhin aber vor das Bundesverwaltungsgericht, das die Sache nun grundsätzlich klären soll. Es befasst sich außerdem mit der Klage eines Journalisten, der Auskunft über Prüfungen des Bundesrechnungshofs von 2013 und 2014 in verschiedenen Ministerien verlangt.
Quelle: AFP